Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 33 vom Seite 857

Nachrüstung von Partikelfiltern wird attraktiver

[i]Festbetrag 330 €Die Nachrüstung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz wird ab alternativ auch mit einem Festbetrag in Höhe von 330 € gefördert. Die bisherige Fördermöglichkeit in gleicher Höhe über eine zeitlich befristete Kfz-Steuerbefreiung bleibt als Alternative erhalten, die Förderung über den Zuschuss ist jedoch attraktiver. Die Fördervoraussetzungen bleiben durch die Änderung der Auszahlungsmodalitäten unverändert. Zuständig für die verwaltungstechnische [i]www.bafa.deAbwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können ab online beim BAFA gestellt werden.