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Probleme bei Bestimmung und Wechsel der funktionalen Währung ausländischer Einheiten
I. Einleitung
Abschlüsse konsolidierungspflichtiger ausländischer Beteiligungen oder Niederlassungen in fremder Währung sind in die Konzernwährung umzurechnen. Die Art der Umrechnung und ihre erfolgsmäßige Behandlung hängen gem. der funktionalen Theorie von der wirtschaftlichen Selbständigkeit der konsolidierungspflichtigen Einheit ab. Zu unterscheiden ist
zwischen wirtschaftlich selbständigen Einheiten (funktionale Währung = lokale Währung ≠Konzernwährung) und
unselbständigen ausländischen Einheiten (lokale Währung = eigene funktionale Währung = Konzernwährung ≠ lokale Währung).
Die Abgrenzung bestimmt sich nach dem Einfluss der lokalen Währung auf die Geschäftstätigkeit, insbesondere den cashflow der Einheit, lässt aber erhebliche Interpretationsspielräume: Nach IFRS ist daher regelmäßig eine ermessensbehaftete Gesamtwürdigung geboten. In der Praxis fällt sie wegen der leichteren Handhabung der Umrechnungstechnik (modifizierte Stichtagsmethode) fast immer zugunsten der Selbständigkeit aus.
Besondere Probleme stellen sich beim (Status-) Wechsel einer konsolidierungspflichtigen Einheit von unselbständig zu selbständig oder vic...