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BGH 20.07.2009 II ZR 273/07, NWB 33/2009 S. 2544

Gesellschaftsrecht | Einlageleistung in Cash-Pool und Ausnahme von erneuter Zahlungspflicht bei Hin- und Herzahlen

Die Einzahlung der Einlage auf ein Konto, das in einen dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pool einbezogen ist, ist eine verdeckte Sacheinlage, wenn der Saldo auf dem Zentralkonto des Cash-Pools im Zeitpunkt der Weiterleitung zulasten der Gesellschaft negativ ist, andernfalls liegt ein Hin- und Herzahlen vor. Im zweiten Fall ist der Inferent nur dann von seiner Einlageverpflichtung befreit, wenn eine die Einlagepflicht substituierende Vereinbarung getroffen wird, die auf ihrer Grundlage erbrachte Leistung durch einen vollwertigen, jederzeit fälligen oder durch fristlose Kündigung fällig werdenden Rückzahlungsanspruch gegen den Inferenten gedeckt ist und der Geschäftsführer diese Umstände bei der Anmeldung nach § 8 GmbHG angegeben hat (§ 19 Abs. 5 GmbHG n. F.). Im Streitfall, der Leistungen im Jahr 1998 betraf, galte...