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FG Köln Urteil v. - 6 K 1542/07 EFG 2009 S. 1465 Nr. 18

Gesetze: EStG § 33a Abs 1

Außergewöhnliche Belastungen: Unterhaltsaufwendungen für im Ausland lebende Kinder und Enkelkinder

Leitsatz

1.) Unterhaltsaufwendungen für Personen, die am selben Ort leben, sind unabhängig davon, ob die unterhaltenen Personen gesetzlich unterhaltsberechtigt sind oder nicht, einheitlich nach Köpfen aufzuteilen.

2.) Zu den Voraussetzungen und Nachweispflichten des Steuerpflichtigen bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Kinder und Enkelkinder.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1465 Nr. 18
EStB 2010 S. 29 Nr. 1
JAAAD-26100

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