Beitragszuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eines freien Journalisten
Leitsatz
Die von einer Rundfunkanstalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu entrichtenden Beitragszuschüsse zur privaten Kranken-
und Pflegeversicherung eines als freier Journalist unternehmerisch tätigen unständigen Beschäftigten i.S.d. § 232 Abs. 3 SGB
V gehören mangels unmittelbaren Zusammenhangs mit der erbrachten Leistung nicht zum umsatzsteuerlich relevanten Entgelt.
Diese Beitragszuschüsse stellen anders als die Beiträge, die eine Rundfunkanstalt zugunsten ihrer freien Mitarbeiter an die
Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten zahlt, keine freiwilligen Zusatzleistungen des Dienstleistungsempfängers
dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAD-26099
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