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FG Köln Urteil v. - 5 K 1751/06 EFG 2009 S. 1485 Nr. 18

Gesetze: GrEStG § 3 Nr 5

Grunderwerbsteuer:

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 GrEStG

Leitsatz

1.) Von einer scheidungsbedingten Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten i.S.v. § 3 Nr. 5 GrEStG kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn zwischen der Scheidung und der Grundstücksübertragung ein Zeitraum von 14 Jahren liegt.

2.) § 3 Nr. 5 GrEStG befreit nur den Erwerb eines Grundstücks durch den früheren Ehegatten, nicht jedoch den Erwerb vom neuen Ehegatten des verstorbenen früheren Ehepartners.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 245 Nr. 4
EFG 2009 S. 1485 Nr. 18
GAAAD-26098

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