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FG Köln Urteil v. - 5 K 1751/06 EFG 2009 S. 1485 Nr. 18

Gesetze: GrEStG § 3 Nr 5

Grunderwerbsteuer:

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 GrEStG

Leitsatz

1.) Von einer scheidungsbedingten Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten i.S.v. § 3 Nr. 5 GrEStG kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn zwischen der Scheidung und der Grundstücksübertragung ein Zeitraum von 14 Jahren liegt.

2.) § 3 Nr. 5 GrEStG befreit nur den Erwerb eines Grundstücks durch den früheren Ehegatten, nicht jedoch den Erwerb vom neuen Ehegatten des verstorbenen früheren Ehepartners.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 245 Nr. 4
EFG 2009 S. 1485 Nr. 18
GAAAD-26098

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