Unterhält ein alleinstehender Arbeitnehmer eine Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort, so kann eine Wohnung im eigenen
Haus im Heimatort, an der zugunsten der Eltern ein Nießbrauch bestellt worden und in der der Arbeitnehmer sich mit Duldung
der Eltern dauerhaft an den Wochenenden bzw. freien Tagen aufhält, nur dann einen eigenen Hausstand i. S. d. Rechtsprechung
zur doppelten Haushaltsführung darstellen, wenn sich der Arbeitnehmer sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung
an der Führung des Hausstandes maßgeblich beteiligt (im Streitfall: keine doppelte Haushaltsführung aufgrund des Fehlens einer
finanziellen Beteiligung).
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 214 Nr. 4 EAAAD-26077
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