Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
Die durch einen Unfall verursachte Wertminderung des Kfz als außergewöhnliche technische Abnutzung bei den Einkünften aus
nichtselbstständiger Arbeit
Bindungswirkung einer fernmündlichen Auskunft des FA
Leitsatz
1. Die Regelung über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
EStG i. d. F. des Streitjahres ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
2. Die durch Unfall (auf einer beruflich veranlassten Fahrt) verursachte Wertminderung des Kfz ist nur als außergewöhnliche
technische Abnutzung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften
aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen. Dies setzt allerdings voraus, dass im Unfallzeitpunkt für den Pkw noch
ein abschreibungsfähiger Buchwert vorhanden ist und dieser höher ist als der durch den Substanzverlust repräsentierte Verkehrswert.
3. Voraussetzung für eine Bindung des FA an eine fernmündlich erteilte Auskunft ist unter anderem, dass der für die spätere
Entscheidung im Veranlagungsverfahren zuständige Sachgebietsleiter oder der Vorsteher die Auskunft erteilt hat. Eine falsche
mündliche Rechtsauskunft eines Sachbearbeiters bindet das FA nicht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1747 Nr. 21 EStB 2010 S. 28 Nr. 1 UAAAD-26076
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