Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Entfernungspauschale bei Flugreisen
Bei beruflich veranlassten Flugreisen können nur die tatsächlichen Flugkosten als Werbungskosten abgesetzt werden, nicht jedoch die Entfernungspauschale. Dies ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG. Der BFH hält den Ausschluss der Entfernungspauschale für Flugstrecken für verfassungsrechtlich zulässig, weil die Entfernungspauschale umwelt- und verkehrspolitisch motiviert sei und der Gesetzgeber deshalb zwischen Flugstrecken und Pkw-/Bahnfahrten differenzieren dürfe.
infoCenter „Entfernungspauschale”, NWB VAAAB-14224.