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Gemischt veranlasste Veranstaltung des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen
Die Veranstaltung eines Arbeitgebers, die
sowohl aus einem rein betrieblichen Teil (Seminare)
als auch aus einem rein geselligen Teil (Betriebsfest) besteht,
führt zu Arbeitslohn, wenn die auf das Betriebsfest entfallenden Kosten pro Arbeitnehmer die Freigrenze von 110 € überschreiten .
Dieser anteilige Betrag ist dann in voller Höhe zu versteuern, weil es sich um eine Freigrenze handelt und nicht um einen Freibetrag. [i]Pauschalversteuerung mit 25 % zulässigAllerdings kann der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung zu einem Einkommensteuersatz von 25 % beantragen .
Im Streitfall des führte der Arbeitgeber auf einem Dampfschiff eine Betriebsversammlung mit Seminaren und Workshops durch, an die sich abends ein Betriebsfest anschloss. Die auf das Betriebsfest (Betrieb...