BFH - X R 29/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG §
22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa,
EStG § 22 Nr 1 S
3 Buchst a DBuchst bb S 2,
GG Art 3 Abs
1
Rechtsfrage
Anwendungsbereich der Öffnungsklausel des § 22 EStG i.d.F. des Alterseinkünftegesetzes: Unterliegt die von einem verbeamteten Arzt neben seinen Versorgungsbezügen von der Nordrheinischen Ärzteversorgung bezogene Altersrente nur mit einem Ertragsanteil von 18% oder mit einem Anteil von 50% der Besteuerung? Verfassungskonforme erweiternde Anwendung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG auf diese Renteneinkünfte? Verstößt die Regelung gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit sowie das Verbot der Doppelbesteuerung; verfassungswidrige Begünstigung von rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gegenüber Beamten?
Altersversorgung; Beamter; Öffnungsklausel; Rentenbesteuerung; Verfassung
Fundstelle(n):
EAAAD-25403