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Die Sacheinlage in eine REIT-AG unter Ausnutzung der Exit-Tax
Das neue Gesellschaftsmodell REIT-AG hat nach seiner Einführung zum nicht den erwarteten durchschlagenden Erfolg erbracht, was wohl nicht zuletzt an den Rahmenbedingungen am Kapitalmarkt lag. Mit der Exit-Tax (§ 3 Nr. 70 EStG) wurde für die Einführung der REIT-AG in das deutsche Gesellschaftsrecht eine steuerliche Vergünstigung geschaffen, die zu einer raschen Etablierung dieser Rechtsform beitragen sollte. Die Exit-Tax ist zeitlich befristet bis zum für Grundvermögenübertragungen an eine REIT-AG. Vor diesem Hintergrund sollen im vorliegenden Beitrag die Möglichkeiten einer Sacheinlage in eine REIT-AG unter Ausnutzung der Exit-Tax besprochen werden. Hierzu wird zunächst auf die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen eingegangen und damit ausgelotet, inwieweit die Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft möglich ist. Daran anschließen wird sich eine Betrachtung der steuerlichen Folgen einer Sacheinlage für den werdenden Gesellschafter (Inferenten). Abschließend soll dargelegt werden, inwieweit die Exit-Tax (§ 3 Nr. 70 EStG) geeignet ist, die zuvor dargestellten steuerlichen Folgen abzumildern.
I. Formale Voraussetzungen einer Sacheinlageverpflichtung in eine REIT-AG
Die Möglichke...