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Gewerblicher Wertpapierhandel im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Handeln ist ein Dauerbrenner in der steuerlichen Praxis. Das Abgrenzungsproblem tritt nicht nur beim gewerblichen Wertpapierhandel, sondern auch beim gewerblichen Grundstückshandel auf. Die Abgrenzung fällt im Einzelfall schwer, da sich mit Hilfe der gesetzlichen Abgrenzungskriterien die Frage, ob ein Steuerpflichtiger einen gewerblichen Wertpapierhandel betreibt oder nicht, nicht mit Gewissheit beantworten lässt. Ziel dieses Beitrags ist es, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Rechtsprechung vorzunehmen und zu überprüfen, ob ihr gelungen ist, für ein ausreichendes Maß an Sicherheit und Vorhersehbarkeit zu sorgen, das es dem Steuerpflichtigen ermöglicht zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen er gewerblich oder privat tätig wird.
I. Rechtsgrundlage und steuerliche Konsequenzen
1. Rechtsgrundlage
Normativer Ausgangspunkt ist § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG. Ein Gewerbebetrieb liegt danach vor bei einer selbstständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und die sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstell...