Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 19 | Kindergeld: Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze für Kinder?
Beim BFH ist die Frage anhängig, ob die Absenkung der Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern durch das Steueränderungsgesetz 2007 von 27 auf nunmehr 25 Jahre ab dem Veranlagungszeitraum 2007 verfassungsgemäß ist.
Die Altersgrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern ist durch das „Steueränderungsgesetz 2007” schrittweise vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt worden. Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 gab es eine Übergangsregelung. Die Neuregelung wirkte sich ab 2007 somit erstmals für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 voll aus. Beim BFH ist unter dem Aktenzeichen jetzt die interessante Frage anhängig: Ist die Absenkung der Altersgrenze verfassungsgemäß? Müsste die Übergangsregelung auch den Geburtsjahrgang 1983 mit erfassen?
Das Finanzgericht München sah keinen Verfassungsverstoß. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich aber natürlich in einschlägigen Fällen unabhängig von den Erfolgsaussichten ein Einspruch.