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Track 07 | Umsatzsteuer: Verkauf von Taxikonzessionen als Geschäftsveräußerung
Das Bayerische Landesamt für Steuern klärt in einer Verfügung die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG oder als steuerbare Lieferung zu behandeln ist.
Haben Sie einen Taxiunternehmer in Ihrer Mandantschaft? Dann ist eine aktuelle Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern für Sie besonders interessant. Es geht um die umsatzsteuerliche Frage: Ist der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen zu behandeln? Oder als steuerbare Lieferung?
Nach der Verfügung kommt es darauf an: Bildet die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen bzw. einen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb? Oder handelt es sich nur um einen unselbständigen Teil des Unternehmens?
Zwei Fälle sind also zu unterscheiden: Besitzt ein Taxiunternehmer lediglich eine Konzession und veräußert diese, dann bildet die Taxikonzession das gesamte Unternehmen. Bei der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Hat der Taxiunternehmer mehrere Taxikonzessio...