Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 8 K 2947/08 Kg EFG 2009 S. 1563 Nr. 19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 aEStG § 70 Abs. 2 ZivildienstG § 14b GGArt. 3 Abs. 1 EStG § 32 Abs. 5 Satz 1

Kindergeld:

Kindergeld für ein über 25 Jahre altes Kind, das einen sog. "Anderen Dienst" im Ausland nach § 14b ZivildienstG verrichtet

Leitsatz

1) Übt ein Kind, das über 25 Jahre alt ist, einen sog. "Anderen Dienst" im Ausland nach § 14b ZivildienstG aus, endet der Anspruch seiner Eltern auf Kindergeld mit dem Eintritt des 25 Lebensjahrs ohne die Möglichkeit einer Verlängerungszeit, weil der Katalog der Dienstleistungen in § 32 Abs. 5 EStG abschließend und nicht analogiefähig ist.

2) Eine gleichheitssatzkonforme Ausdehnung der Verlängerungstatbestände unter Berufung auf die Situation von wehr- oder zivildienstleistenden Kindern kommt nicht in Betracht, da während des Wehr- oder Zivildienstes - anders als im Fall des § 14b ZivildienstG - gerade kein Kindergeld gezahlt wird. Zudem werden sog. "Andere Dienste" nach § 14b ZivildienstG durch das Kind freiwillig geleistet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1563 Nr. 19
AAAAD-25063

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen