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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 218/07

Gesetze: ZK Art. 220 Abs. 1

Tarifierung von Haustierdecken (Hundedecken)

Leitsatz

Decken für Haustiere (Hunde) aus 100% Polyester in den Abmessungen von ca. 70 x 100 cm, die an den Rändern mit einem ca. 1 cm breiten Gewebestreifen gesäumt sind, stellen keine Sattlerwaren im Sinne der Position 4201, sondern andere konfektionierte Ware aus Spinnstoffen der Position 6307 dar. Der Begriff "Hundedecke" wird zwar in der Warenbezeichnung der Position 4201 ausdrücklich erwähnt, hiermit gemeint sind jedoch - wie ein Vergleich mit den anderen in dieser Position genannten Sattlerwaren zeigt - Decken, die - vergleichbar mit Pferdedecken - vom Hund gleichsam als Ummantelung zum Schutz vor Kälte oder dergleichen getragen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-25057

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