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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 117/08

Gesetze: AO § 173, EStG § 17

Änderung bestandskräftiger Bescheide

Leitsatz

Ein nach Bestandskraft des Steuerbescheids geltend gemachter Veräußerungsverlust kann wegen groben Verschuldens nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige in der Steuererklärung/Anlage GSE die Frage nach einem Veräußerungsverlust unbeantwortet gelassen hat und wenn ein ausreichender Informationsaustausch zwischen seinen Beratern im Ausland und im Inland nicht gesichert war oder stattgefunden hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2009 S. 794 Nr. 21
NAAAD-25050

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