Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen durch den Insolvenzverwalter zum Zeitraum vor
oder nach Insolvenzeröffnung
Leitsatz
Wählt der Insolvenzverwalter gemäß § 103 Abs. 2 InsO die Nichterfüllung von Verträgen, für die der Insolvenzschuldner Anzahlungen
erhalten und versteuert hatte, so ist der aus der Berichtigung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG resultierende Erstattungsanspruch
erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden; eine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen ist daher nicht zulässig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1793 Nr. 21 HAAAD-25039
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