Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem Übergang von Kapital zwischen zwei Gesellschaften
Leitsatz
Eine Teilwertabschreibung wegen einer Fehlmaßnahme kommt nur in Betracht, wenn der Nutzen einer betrieblich veranlassten
Maßnahme aufgrund unbewusster oder irrtümlicher Fehleinschätzungen hinter dem zu ihrer Durchführung erforderlichen Aufwand
zurückbleibt.
Daran fehlt es, wenn ein Zulieferunternehmen die Beteiligung an einer Verluste erwirtschaftenden Kapitalgesellschaft nicht
in der Erwartung kurzfristiger Umsätze oder Gewinne, sondern auf Druck eines als Auftraggeber fungierenden Pkw-Konzerns mit
einem Aufpreis auf die vorhandenen Werte erworben hat.
Das Abzugsverbot nach § 160 AO gilt auch bei der Teilwertabschreibung auf die Anschaffungskosten einer Forderung (Abgrenzung
zu dem , BStBl II 1999, 333).
Fundstelle(n): EFG 2009 S. 1538 Nr. 19 EStB 2010 S. 30 Nr. 1 YAAAD-25003
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