Rechtmäßigkeit einer Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Bewertung von Zuwendungen an einen Alleingesellschafter
als verdeckte Gewinnausschüttung an eine nahe stehende Person
Leitsatz
Die Ausgleichszahlung einer GmbH an ihre vom gleichen Alleingesellschafter beherrschte Schwestergesellschaft für die anlässlich
der Unterverpachtung eines Bäderbetriebes von dieser übernommene Verpflichtung, im Umlauf befindliche Eintrittskarten einzulösen,
ist mangels einer nach außen erkennbaren klaren und vornherein abgeschlossenen Vereinbarung über die Begründung der Zahlungspflicht
als verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten einer nahe stehenden Person bei den Einkünften des Gesellschafters aus Kapitalvermögen
zu erfassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2009 S. 665 Nr. 18 EFG 2009 S. 1577 Nr. 19 WAAAD-24999
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