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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 1

Fall Max Messer – Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht

Bewertung von Forderungen und Vorräten, private Pkw-Nutzung

von StAR Dipl.-Finanzwirt (FH) Richard Burger, Dinkelsbühl

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I. Sachverhalt

Allgemeines:
1. Firma, Geschäftsjahr

Max Messer (MM) betreibt in gemieteten Räumen in Ansbach, Bahnhofstr. 51, einen Einzelhandel mit Sportartikeln. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein.

2. Buchführung

Die Konten der doppelten Buchführung für 2008 sind in den Anlagen 2 bis 4 wiedergegeben. Darin angegeben sind die Werte der Steuerbilanz zum (AB) und die Verkehrszahlen (VZ) für das Kalenderjahr 2008.

Die Buchführung für das Jahr 2008 ist ordnungsgemäß. Alle notwendigen Verzeichnisse werden in der vorgeschriebenen Form geführt.

Sämtliche erforderlichen Bescheinigungen, Nachweise und Rechnungen liegen (soweit ausdrücklich nichts anderes angegeben wurde!) im Original vor.

3. Umsatzsteuer

Die Umsätze werden nach vereinbarten Entgelten zum Regelsteuersatz versteuert. Die Ein- und Ausgangsrechnungen erfüllen die Vorschriften des § 14 UStG sowie der §§ 31 ff. UStDV.

Die in den Eingangsrechnungen gesondert ausgewiesene Vorsteuer ist in voller Höhe abzugsfähig. Die Umsat...