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„Konkludente” Fortführung eines Einzelunternehmens durch eine GmbH
Anmerkung zum
Maßgebendes Kriterium für einen Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage ist nach dem , dass dem nutzenden Unternehmen die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die sonstigen Faktoren, welche sich im Geschäftswert niederschlagen, auf einer vertraglichen Grundlage überlassen werden, die Nutzung auf Dauer angelegt ist und gegen den Rechtsträger des nutzenden Unternehmens kein Rechtsanspruch auf Rückgabe dieser Wirtschaftsgüter besteht.
Liegt eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG vor, wird der Aufgabegewinn nicht in einem Zeitpunkt realisiert. Vielmehr wird der Aufgabegewinn innerhalb des Zeitraums, in dem die einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden, realisiert.
Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird und sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Stpfl. entscheidend zu fördern oder dazu dient, den Absatz von Produkten des Stpfl. zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen ...