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Währungsumrechnung nach HGB: Erstmalige Kodifikation durch das BilMoG
Anwendung der Neuregelungen ab dem Jahr 2010
Mit der Verabschiedung des BilMoG sind die Regelungen zur Währungsumrechnung, die in den §§ 256a und 308a HGB enthalten sind, erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für das nach dem beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Bislang existierte im deutschen Handelsrecht keine gesetzliche Regelung zur Vornahme der Währungsumrechnung in der Rechnungslegung. Einzig aus berufsständischen Verlautbarungen sowie konzernspezifischen Regelungen des deutschen Standardsetters (DRS 14) haben sich in der Vergangenheit allgemeingültige ordentliche Grundsätze der Währungsumrechnung ableiten lassen. Aufgrund der Vorschriften im HGB erfolgt nun künftig eine einheitliche Behandlung dieser Sachverhalte in den HGB-Abschlüssen. Einerseits nähern sich die neuen HGB-Regelungen zwar den internationalen Vorschriften an, übernehmen allerdings das vergleichsweise komplexe Institut der funktionalen Währungsumrechnung nicht. Vielmehr steht künftig eine pragmatische und vergleichsweise leicht handhabbare Regelung zur Verfügung.
Wie erfolgt zukünftig die Währungsumrechnung im Einzelabschluss?
Was gilt für die Währungsumrechnung im Konzernabschluss?
Wie sind die Maßnahmen zu ...