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Keine Gläubigerbenachteiligung bei umfassender Besicherung des Geschäftsgründerkredits gegenüber der Bank
Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist. Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar. Im Streit stand hier die vom Insolvenzverwalter geforderte Freigabe des Verwertungserlöses zugunsten der Masse gegenüber dem Anspruch der Hausbank auf Auskehrung des Erlöses aus der Verwertung der ihr eingeräumten Sicherheiten, nachdem das Geschäftsmodell eines Anlagenbauers gescheitert war. Das Gericht entschied...