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Einkommensteuer | Objektbezogene Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht
(1) Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile. (2) Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, so ist auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Stpfl. beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt (Bezug: § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Der objektive Tatbestand der Steuerbarkeit von Vermietungseinkünften ist stets die auf ein bestimmtes Objekt ausgerichtete Tätigkeit. Werden also auf einem...