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Allgemeines | Auslandinvestmentgesetz; keine Überprüfung des Ausschlusses des Halbeinkünfteverfahrens am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit bei Fonds mit Sitz im Drittstaat (USA)
▶ Urteil: (1) Die Regelungen des § 18 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 AuslInvestmG (Ausschluss des Halbeinkünfteverfahrens) und des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG (Pauschalbesteuerung) sind bei Fonds mit Sitz in Drittstaaten nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 Abs. 1 EG) zu prüfen. Es liegen die Voraussetzungen der sog. Stand-still-Klausel (Art. 57 Abs. 1 Satz 1 EG) vor. (2) Die Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds ist nicht verfassungswidrig. Der Ausschluss des Halbeinkünfteverfahrens in § 18 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 AuslInvestmG und die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG verstoßen weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Art. 14 GG (EFG 2009 S. 554).
▶ Hinweis: Die Entscheidung betrifft die bis einschließlich 2003 geltende Rechtslage mit der Differenzierung zwischen inländischem und ausländischem Investmentvermö...