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Die 13. Novelle des deutschen Außenwirtschaftsrechts
Seit dem ist die 13. Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft (vgl. BGBI 2009 l S. 770). Nunmehr gelten neue Regeln für die Prüfung und ggf. Untersagung gebietsfremder Beteiligungen an deutschen Unternehmen. Der vorliegende Beitrag untersucht die wesentlichen Änderungen, die der neue Kontrollmechanismus mit sich bringt. Dabei steht zum einen die Problematik der Vereinbarkeit mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Mittelpunkt. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob ein solch außenwirksamer Kontrollmechanismus in dieser Form das geeignete Mittel zur Begegnung unerwünschter Investoren aus dem Ausland darstellt. Ferner soll insbesondere die Bedeutung der aktuellen Wirtschaftskrise für die Bewertung derartiger Instrumente berücksichtigt werden. S. 698
I. Die wesentlichen Inhalte der Novelle
Seit der jüngsten Änderung des deutschen Außenwirtschaftsrechts kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gem. § 7 Abs. 2 Nr. 6 AWG i. V. mit § 53 AWV Beteiligungen von gebietsfremden Investoren an einheimischen Unternehmen ab einer Schwelle von 25 % der Stimmrechte prüfen und mit Zustimmung der Bundesregierung untersagen, wenn die Gewährleistung der öffentlichen Siche...