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Steuerfallen bei Einbringungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-24554 Die Finanzverwaltung hat sich mit NWB RAAAD-23352 zur Anwendung der Grundsätze des NWB NAAAC-92663 geäußert.
Tenor des BFH-Urteils
[i]Infizierung des EinbringungsvorgangsDer BFH hat entschieden, dass die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG ertragsteuerrechtlich auch insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen ist, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird. Es kommt mithin aufgrund der teilweise auch auf einem Kapitalkonto erfolgenden Buchung der Einbringung zu einer Infizierung des gesamten Einbringungsvorgangs.
Auffassung der Finanzverwaltung
[i]Vollentgeltlicher VorgangDie Finanzverwaltung schließt sich mit Schreiben v. dem BFH an und legt dessen Urteil in der Weise aus, dass nunmehr in sämtlichen offenen Fällen die Buchung des Gegenwerts der Sacheinlage zum Teil auf einem – Gesellschaftsrechte gewährenden – Kapitalkonto und (!) zum Teil auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto als insgesamt vollentgeltlicher Vorgang anzusehen ist. Eine Aufteilung des Einbringungsvorgangs in einen tauschähnlichen Vorgang und eine steuerneutrale verdeckte Einlage ist demnach nicht mehr vorzunehmen.