SGB VII § 42
Drittes Kapitel: Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Erster Abschnitt: Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen [1]
Vierter Unterabschnitt: Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen [2]
§ 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten [3]
Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.
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PAAAD-24705