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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 242/06

Gesetze: EStG § 20

Zurechnung von Zinsen nach dem Kauf einer Grundschuld

Leitsatz

  1. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die Einkünfte nicht nur dem zuzurechnen, der selbst Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt, sondern auch dessen Nachfolger in dem Rechtsverhältnis, dass der Kapitalüberlassung zur Nutzung zu Grunde liegt, soweit ihm die Einnahmen aus Kapitalvermögen zivilrechtlich gebühren.

  2. Hat der Stpfl. einen zivilrechtlichen Anspruch auf die gesamten Zinsen, so sind die Zinsen hinzuzurechnen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1301 Nr. 21
MAAAD-24690

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