Ermäßigter Umsatzsteuersatz, für Stadtführungen in historischem Kostüm
Leitsatz
Für Stadtführungen, die in historischem Kostüm als sog. Erlebnisführungen durchgeführt werden, kann der ermäßigte USt-Satz
nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG nicht beansprucht werden.
Die Steuerermäßigung für Theatervorführungen und vergleichbare Darstellungen i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG kann
nur in Anspruch genommen werden, wenn die einer Theatervorführung vergleichbare Veranstaltung den eigentlichen Zweck der Veranstaltung
ausmacht. Bei einer Stadtführung, die als Erlebnisführung gestaltet ist und bei der die Gäste über die Stadtgeschichte und
die historischen Persönlichkeiten der Stadt informiert werden sollen, ist das nicht der Fall.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAD-24688
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