Eine "wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG kann bei Leistungen einer
nicht von der Körperschaftsteuer befreiten rechtsfähigen Familienstiftung an Angehörige des Stifters oder deren Abkömmlinge
jedenfalls dann angenommen werden, wenn der Leistungsempfänger in einem weiteren Sinne eine gesellschafterähnliche Position
bei der Stiftung einnimmt (im Streitfall bejaht).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1429 Nr. 23 EFG 2009 S. 1558 Nr. 19 VAAAD-24687
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.