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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 277/06 EFG 2009 S. 1558 Nr. 19

Gesetze: EStG §§ 20 Abs. 1 Nr. 9, 22 Nr. 1 S. 2a, 43 Abs. 1 Nr. 7a, 44 Abs. 1, 45a Abs. 1 S. 5 KStG § 1 Abs. 1 Nr. 4

Wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG

Leitsatz

Eine "wirtschaftliche Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen" im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG kann bei Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten rechtsfähigen Familienstiftung an Angehörige des Stifters oder deren Abkömmlinge jedenfalls dann angenommen werden, wenn der Leistungsempfänger in einem weiteren Sinne eine gesellschafterähnliche Position bei der Stiftung einnimmt (im Streitfall bejaht).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1429 Nr. 23
EFG 2009 S. 1558 Nr. 19
VAAAD-24687

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