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FG Köln Urteil v. - 4 K 3409/07 EFG 2009 S. 1358 Nr. 17

Gesetze: AO § 227, AO § 163

Verfahren

Vertrauenstatbestand durch Verwaltungshandeln; Grundsatz von Treu und Glauben

Leitsatz

Aus dem Ergebnis vorangegangener Betriebsprüfungen kann ein Vertrauenstatbestand nicht hergeleitet werden. Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung verpflichtet das Finanzamt, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung zum verfahrensrechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt zu korrigieren, auch wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1358 Nr. 17
WAAAD-24678

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