Anspruch auf Erstattung der vollen Prüfungsgebühr nach Rücktritt im Krankheitsfalle
Leitsatz
Die in § 39 Abs. 2 Satz 4 StBerG getroffene Bestimmung, dass im Falle eines Rücktritts von der Steuerberaterprüfung zwischen
dem von der Prüfungsbehörde bestimmten Zeitpunkt und dem Ende der Bearbeitungszeit für die letzte Aufsichtsarbeit die Prüfungsgebühr
unabhängig von dem Rücktrittsgrund – also auch im Krankheitsfalle – nur zur Hälfte erstattet wird, ist nicht wegen eines Missverhältnisses
zwischen Gebühr und Aufwand verfassungswidrig.
Die Gegenleistung der Verwaltung liegt in diesem Fall in den Vorbereitungsarbeiten für die Steuerberaterprüfung.
Die fehlende Differenzierung nach dem Zeitpunkt und dem Grund des Rücktritts stellt angesichts dessen voraussetzungsloser
Zulässigkeit eine nicht zu beanstandende Typisierung und Pauschalierung dar.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 455 Nr. 7 IAAAD-24674
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