Kein Anspruch auf Kindergeld bei Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland
Leitsatz
Wenn bislang der Wohnsitz und an demselben Ort der gewöhnliche Aufenthalt bestanden hat, dann wird mit einer Aufgabe des Wohnsitzes
in der Regel zugleich der gewöhnliche Aufenthalt aufgegeben. Der Kläger hat mit Einstellung seiner tatsächlichen Arbeitstätigkeit
durch Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich seiner Arbeitsleistung im Dezember 2002 sowie seiner anschließenden
Heimkehr zu seiner in Marokko lebenden Familie seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland beendet hat.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): QAAAD-24654
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei