Unzulässigkeit des Nachweises eines den festgestellten
Grundbesitzwert unterschreitenden gemeinen Werts eines unbebauten
Grundstücks durch ein nicht von den Bodenrichtwerten zum
ausgehendes Gutachten
Leitsatz
Der nach § 145 Abs. 3 Satz 3
BewG (in der vor dem gültigen Fassung) mögliche Nachweis
eines niedrigeren gemeinen Werts eines unbebauten Grundstücks kann
für einen vor dem liegenden Bewertungsstichtag nicht durch ein
Sachverständigengutachten erbracht werden, das nicht von den
maßgeblichen Bodenrichtwerten zum , sondern von den niedrigeren
Bodenrichtwerten am Bewertungsstichtag (im Streitfall: ) ausgeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAD-24646
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