IFRIC 12 AL8
Anhang A: Anwendungsleitlinien
Dieser Anhang ist integraler Bestandteil der Interpretation.
Anwendungsbereich (Paragraph 5)
AL8
Dem Betreiber kann das Recht gewährt werden, die in Paragraph AL7(a) beschriebene abtrennbare Infrastruktureinrichtung zu nutzen oder eine in Paragraph AL7(b) beschriebene Nebentätigkeit auszuüben. In beiden Fällen kann zwischen dem Konzessionsgeber und dem Betreiber ein Leasingverhältnis bestehen, das dann nach IFRS 16 zu bilanzieren ist.
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NAAAJ-50009