IFRIC 12 18
Beschluss
Bau- oder Ausbauleistungen
Vom Konzessionsgeber an den Betreiber geleistete Gegenleistungen
18
Erhält der Betreiber für seine Bauleistungen eine Gegenleistung, die aus einem finanziellen Vermögenswert und aus einem immateriellen Vermögenswert besteht, so hat er die einzelnen Bestandteile der Gegenleistung separat zu erfassen. Die erhaltenen oder zu erhaltenden Bestandteile der Gegenleistung sind erstmalig nach IFRS 15 zu erfassen.
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NAAAJ-50009