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FG Köln 27.01.2009 6 K 3954/07, BBK 14/2009 S. 677

Beweiskraft einer Buchführung wird durch fehlerhaften Zeitreihenvergleich nicht widerlegt

Nach Ansicht des FG Köln stellt der Zeitreihenvergleich einen inneren Betriebsvergleich dar, mit dem Umsatz und Gewinn eines Betriebs nachkalkuliert werden können. Der Zeitreihenvergleich kann die Beweiskraft einer Buchführung gem. § 158 AO aber nicht widerlegen, wenn er fehlerhaft durchgeführt wird.

Beim Zeitreihenvergleich wird z. B. der wöchentliche (oder monatliche) Wareneinsatz, bereinigt um Eigenverbrauch und Verderb, dem wöchentlichen Warenverkauf gegenübergestellt und hieraus für die jeweilige Woche der Rohgewinnaufschlag ermittelt. Kommt es dabei zu erheblichen Schwankungen bei den einzelnen Wochen, kann dies für die [i]Schwankungen als Indiz für fehlende Ordnungsmäßigkeitfehlende Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sprechen.

Im Streitfall hatte der Außenprüfer aber nicht den wöchentlichen Wareneinsatz, sondern den ...