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Dienstwagen: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei home-office-Regelungen
Immer mehr Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeitern die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes ( home-office). Nutzen die Arbeitnehmer einen Firmenwagen, ändert sich durch das home-office aber nichts an der Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 0,03 % des Brutto-Listenpreises. [i] Home-office keine regelmäßige Arbeitsstätte Das home-office wird nämlich grundsätzlich nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen, auch nicht als zweite regelmäßige Arbeitsstätte.
Hat der Arbeitnehmer neben dem home-office noch einen Arbeitsplatz im Büro, den er regelmäßig aufsucht, gilt dieser als regelmäßige Arbeitsstätte für die 0,03 %-Besteuerung. Sucht aber z. B. ein Außendienst-Mitarbeiter mit einem Heimarbeitsplatz seinen Arbeitgeber durchschnittlich weniger als...