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BBK 14/2009 S. 679

Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld

[i]Hold, Brennpunkt Kurzarbeit – ein Leitfaden für Berater und Arbeitgeber, erscheint Juli 2009, ISBN: 978-3-482-59951-4Ab dem sollen rückwirkend, aber befristet bis verbesserte Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld in Kraft treten : Der Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert sich von 18 auf 24 Monate. Ab dem siebten Monat kann sich der Arbeitgeber die allein getragenen Sozialversicherungsbeiträge zu 100 % zurückholen, indem er einen Antrag auf Erstattung bei der Bundesagentur für Arbeit stellt. Bis zum sechsten Monat [i]Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 % ab 7. Monat bekommt er 50 % der aufgestockten Sozialversicherungsbeiträge zurück; bei Weiterqualifizierung der Mitarbeiter während der Kurzarbeit 100 %. Unschädlich ist es, die Kurzarbeit für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten zu unterbrechen.

Richard Markl und
Ines Häußler