DCGK
D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
V. Selbstbeurteilung
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Empfehlung: | |
D.12 | Der Aufsichtsrat soll regelmäßig
beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre
Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der
Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt
wurde |
Fundstelle(n):
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XAAAD-24549