DCGK

D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats

V. Selbstbeurteilung


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Empfehlung:
D.12
Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde

Fundstelle(n):
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XAAAD-24549