DCGK
D. Arbeitsweise des Aufsichtsrats
I. Geschäftsordnung
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Empfehlung: | |
D.1 | Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben
und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
machen. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-24549