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A. Leitung und Überwachung
I. Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands
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Grundsatz 1 | Der Vorstand leitet das Unternehmen in
eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands
tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der
Vorstandsvorsitzende bzw. Sprecher des Vorstands koordiniert die Arbeit der
Vorstandsmitglieder. |
Grundsatz 2 | Der Vorstand entwickelt die strategische
Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für
ihre Umsetzung. |
Empfehlung: | |
A.1 | Der Vorstand soll die mit den Sozial- und
Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die
ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch
identifizieren und bewerten. In der Unternehmensstrategie sollen neben den
langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele
angemessen berücksichtigt werden. Die Unternehmensplanung soll entsprechende
finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele umfassen. |
Grundsatz
3 | Der Vorstand legt für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen
unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest. |
Empfehlung: | |
A.2 | Der Vorstand soll bei der Besetzung von
Führungsfunktionen im Unternehmen auf Diversität achten. |
Grundsatz
4 | Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Risiken der
Geschäftstätigkeit bedarf es eines angemessenen und wirksamen internen
Kontrollsystems und Risikomanagementsystems. Die Angemessenheit und Wirksamkeit
des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems setzt deren
interne Überwachung voraus. |
Empfehlung: | |
A.3 | Das interne Kontrollsystem und das
Risikomanagementsystem sollen, soweit nicht bereits gesetzlich geboten, auch
nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken. Dies soll die Prozesse und Systeme zur
Erfassung und Verarbeitung nachhaltigkeitsbezogener Daten mit
einschließen. |
Grundsatz 5 | Der Vorstand hat für die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf
deren Beachtung im Unternehmen hin (Compliance). Das interne Kontrollsystem und
das Risikomanagementsystem umfassen auch ein an der Risikolage des Unternehmens
ausgerichtetes Compliance Management System. |
Empfehlungen und
Anregung: | |
A.4 | Beschäftigten soll auf
geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf
Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit
eingeräumt werden. |
A.5 | Im Lagebericht sollen die wesentlichen
Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems
beschrieben werden und soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme
Stellung genommen werden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
XAAAD-24549