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FG München Urteil v. - 14 K 4909/06

Gesetze: UStG § 22 Abs. 2 Nr. 3UStG § 22 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG § 3 Abs. 1b Nr. 1AO § 162

Schätzung bei fehlenden Aufzeichnungen über die Entnahme von Gegenständen durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen

Leitsatz

Bei der schätzweisen Ermittlung der Sachentnahmen nach den Pauschbeträgen der Richtsatzsammlung sind keine Zu – oder Abschläge wegen individueller persönlicher Eß- oder Trinkgewohnheiten, krankheitsbedingter Abweichungen von den üblichen Ernährungsgewohnheiten oder urlaubsbedingter Abwesenheitszeiten zu berücksichtigen. Vielmehr bemisst sich die Höhe des Eigenverbrauchs allein am Bedarf eines Privathaushalts an Lebensmitteln.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAD-24341

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