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FG München Urteil v. - 14 K 12/09

Gesetze: FGO § 90a Abs. 2 S. 1, FGO § 121 S. 1 , FGO § 56

Unzulässiger Antrag auf mündliche Verhandlung wegen Versäumung der Antragsfrist

Leitsatz

Da ein Antrag auf mündliche Verhandlung nicht fristgerecht gestellt worden ist, wirkt der Gerichtsbescheid als Urteil.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
OAAAD-24338

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