Anwendung des § 174 Abs. 4 AO nur bei ausschließlich materiell-rechtlicher Fehlerhaftigkeit des geänderten Bescheides - Mustereinspruch
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Änderung eines bestandskräftigen ESt-Bescheides nach § 174 Abs. 4 AO im Zusammenhang mit der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH und der Versteuerung eines Aufgabegewinns im falschen Jahr:
Ist für die Anwendung des § 174 Abs. 4 AO neben der materiell-rechtlichen fehlerhaften Würdigung eines bestimmten Sachverhalts weitere Voraussetzung, dass der fehlerhafte Bescheid auch formell berichtigungsfähig ist (hier: Vorliegen einer neuen Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
UAAAD-24255