Arbeitshilfe - Stand: 19.05.2010

Betriebsaufspaltung: An die Betriebsgesellschaft vermietete Räumlichkeiten im privaten Wohnhaus des Besitzunternehmers als notwendiges Betriebsvermögen - Mustereinspruch

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Können Aufwendungen für einen betrieblich und privat genutzten Raum im Dachgeschoss eines Wohnhauses, der im Rahmen einer bestehenden Betriebsaufspaltung an eine GmbH vermietet wird, teilweise im Wege der Schätzung beim Besitzunternehmen als Betriebsausgaben anerkannt werden? Erfolgte insoweit zu Unrecht eine Zuordnung zum eigenbetrieblichen Gebäudeteil? Verstoß gegen das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
WAAAD-24250