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StuB 13/2009 S. 509

Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag beschloss am mit den Stimmen der großen Koalition das sog. Bürgerentlastungsgesetz, wonach ab die steuerliche Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowohl von privat als auch von gesetzlich Versicherten deutlich ausgeweitet wird. Die Entlastung der Bürger wird auf rund zehn Mrd Euro beziffert.

In voller Höhe abzugsfähig ist laut Gesetz künftig die Basis-Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer. Grundlage für die Neuregelung ist ein Urteil des BVerfG vom Februar 2008. Danach müssen Beiträge, die der Bürger für eine Mindestabsicherung...